رجوع

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Schwangerschaft fortsetzen möchten, können Sie zu uns zu einer kostenlosen Beratung kommen.

Um einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Beratung stattfinden muss (§219 StGB).  Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie mitnehmen. Die gynäkologische Praxis, die den Abbruch durchführt, benötigt diesen Beratungsschein.

Jede schwangere Frau/Person, die das Gespräch geführt hat, hat einen Anspruch auf die Beratungsbescheinigung, unabhängig davon, worüber geredet wurde. Die Beratung kann auch anonym erfolgen.

Folgende Themen können in der Beratung besprochen werden:

  • Verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs

  • Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruches

  • Beratung zu Verhütungsmethoden und kostenloser Verhütung

  • Informationen zu sozialen und finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und für Familien

  • Psychosoziale Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

  • Gespräche über ambivalente Gefühle

  • Wer bietet in Hamburg Schwangerschaftsabbrüche an? Hier finden Sie eine Liste mit Adressen.

Weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch finden Sie hier .

Einer unserer Beratungsräume.

Bei uns kann die Beratung persönlich an fünf verschiedenen Standorten, telefonisch oder online stattfinden. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch liegt immer alleine bei der Schwangeren. Zur Beratung können gerne Begleitpersonen mitgebracht werden.